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Etwa 5 Monate beträgt die durchschnittliche Wartezeit auf einen Therapieplatz. Doch Leid kennt keine Wartezeit und erwischt uns häufig aus dem nichts. Grund genug, uns auch in guten Zeiten Gedanken zu machen, was uns bei einer Psychotherapie wichtig ist und welche Angebote es gibt. Dieser Beitrag unterstützt dich dabei, schnell die passende Unterstützung zu finden.
Wenn du gerade Hilfe benötigst, kannst du dich an die Telefonseelsorge wenden: 0800.1110111, 0800.1110222 und 116 123 per Mail und Chat auf online.telefonseelsorge.de Oder du stellst dich persönlich in der nächstgelegenen psychiatrischen bzw. psychotherapeutischen Ambulanz vor. Wenn du dir selbst gerade etwas Gutes tun möchtest, kannst du auch mit unseren Angeboten für 0€ loslegen.
Im Video bekommst du weitere Tipps, wie du möglichst schnell Hilfe bekommst.
Psycholog:innen sind Menschen – wie ich – die Psychologie studiert haben. Bis 2020 galt: Psychotherapeut:innen sind Menschen, die eine Weiterbildung gemacht haben. Im Herbst 2019 haben Bundestag und Bundesrat eine weitreichende Reform des Gesetzes zur Ausbildung von Psychotherapeut:innen (Psychotherapeutengesetz / PsychThG) beschlossen, die seit dem 1. September 2020 mit zwölfjähriger Übergangsfrist gültig ist. Zentraler Bestandteil ist, dass Psychotherapeut:innen künftig über ein Direktstudium für die Psychotherapie ausgebildet werden. Die Approbation (Erlaubnis zur Behandlung) wird bei bestandener psychotherapeutischer Prüfung erteilt. Nach dem Studium erfolgt eine Weiterbildung in stationären oder ambulanten Einrichtungen. Danach dürfen Psychotherapeut:innen sich ins Arztregister eintragen lassen und können einen Antrag auf Kassenzulassung stellen. Bei Bewilligung können die Patient:innen die Kosten der Psychotherapie dann von gesetzlichen Krankenkassen erstatten lassen.
Übrigens: Mit der Reform gab es auch Veränderungen in der Begrifflichkeit. Der Begriff psychologische:r Psychotherapeut:in wird zu Psychotherapeut:in. Ärzt:innen, die Psychotherapie anbieten, können sich ärztliche:r Psychotherapeut:in (anstelle von Psychiater:in, wie ich es im Video sage). Es bleibt allerdings so, dass nur ärztliche Psychotherapeut:innen Medikamente verschreiben dürfen.
Sigmund Freuds Couch wurde berühmt. Ich vermute, dass dies dazu beigetragen hat, dass viele Menschen auch heute noch das Bild haben, dass Psychotherapie bedeutet, Patient:innen liegen auf einem Sofa und erzählen (oder klagen) über ihre Kindheit. Manche Psychotherapeut:innen haben eine Couch bzw. machen Notizen während der Behandlung, andere nicht. Der Blick in die Kindheit kann ein fester Bestandteil der Psychotherapie sein oder nicht bzw. nur bei Bedarf gemacht werden. Was Bestandteil der Therapie ist und was nicht, richtet sich auch nach dem Verfahren.
Die Weiterbildung zum:zur Psychotherapeut:in erfolgte und erfolgt in einem der vier psychotherapeutischen Verfahren – auch Therapierichtungen genannt:
Diese Frage ist ohne weitere Informationen nicht zu beantworten. Mein Credo lautet: „Wer heilt, hat recht.“ Die Forschung bestätigt immer wieder Placeboeffekte, also die Wirkung einer Maßnahme, die nur leere Worte waren. In der Medizin entspricht das Medikamenten ohne Wirkstoff. Um die Wirksamkeit einer psychologischen oder psychotherapeutischen Maßnahme zu bestätigen, werden sogenannte Vergleichs- oder Kontrollgruppen genutzt, die keine oder zumindest nicht die zu untersuchende Maßnahme bekommen.
Für bestimmte Situationen haben sich die Verfahren als unterschiedlich wirksam erwiesen. So ist die Verhaltenstherapie z.B. sehr effektiv bei Angststörungen. Allgemein bestätigen viele Forschungsergebnisse die Wirksamkeit. Mittlerweile gibt es viele Weiterentwicklungen der Verhaltenstherapie, wie die Akzeptanz- und Commitment-Therapie, die sich bei chronischen Erkrankungen als sehr effektiv gezeigt hat.
Gleichzeitig geht es auch darum, herauszufinden, welche Therapierichtung uns persönlich liegt und zu der aktuellen Situation passt. Einige Menschen machen auch mehrere Therapien zu unterschiedlichen Themen und mit unterschiedlichen Verfahren. Informationen über die unterschiedlichen Methoden und direkte Personensuchen findest du auf den Seiten, die unten angehängt sind. Wichtig zu wissen ist auch, dass die Therapiedauer stark variieren kann.
Die Therapiedauer hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Das Ziel einer Psychotherapie ist die Verbesserung der Lebensqualität. Dementsprechend können Psychotherapeut:innen und Patient:innen jederzeit beschließen, dass die Therapie beendet ist oder versuchen, eine Verlängerung zu beantragen.
Grundsätzlich werden verschiedene Kategorien der Therapiedauer unterschieden:
Bei Erwachsenen in Einheiten von mindestens 25 Minuten höchstens sechsmal je Krankheitsfall (insgesamt bis zu 150 Minuten); bis zum vollendeten 21. Lebensjahr bis zu zehnmal je Krankheitsfall (insgesamt bis zu 250 Minuten).
Ziel ist es, herauszufinden, welche Unterstützung hilfreich ist und die Dringlichkeit festzulegen. Für die psychotherapeutische Sprechstunde ist keine Überweisung nötig.
Die Einheiten können auch zusammengelegt werden. Es ist eine Krisenintervention, die auf eine kurzfristige Verbesserung der Symptomatik ausgelegt ist. Die Akutbehandlung muss nicht von der Krankenkasse genehmigt werden (allerdings muss sie dort gemeldet werden).
Die probatorischen Sitzungen ermöglichen uns herauszufinden, ob die Chemie zwischen Therapeut:in und Patient:in passt. Während dieser Zeit sollte auch der Antrag auf eine Kurz- oder Langzeittherapie gestellt werden. Übrigens: Es können parallel bei mehreren Psychotherapeut:innen „Probe-Sitzungen“ gemacht werden.
Bei der Kurzzeittherapie (KZT) werden zunächst 12 Sitzungen von der Krankenkasse bewilligt und später erneut bis zu 12 weitere Einheiten. Etwa 75% aller Psychotherapien haben diese Dauer. Eine KZT kann allerdings auch in eine Langzeittherapie umgewandelt werden.
Bei der Langzeittherapie (LZT) hängt die Dauer vom angewendeten Verfahren und vom persönlichen Bedarf ab. Eine systemische Therapie wird mit 36 Sitzungen beantragt (eine Verlängerung von 48 Einheiten ist möglich). Tiefenpsychologische Psychotherapie und Verhaltenstherapie beinhalten 60 Einheiten (Verlängerung um bis zu 100 bzw. 80 Einheiten möglich) und die analytische Psychotherapie dauert 160 Sitzungen (Verlängerung 300 Einheiten).
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen bestimmte Leistungen. Im Bereich der Prävention werden pro Jahr meistens zwei zertifizierte Präventionskurse übernommen. Zertifiziert werden Kurse, welche die Themen Ernährung, Schlaf, Bewegung, Suchtmittelkonsum und – wie bei uns – Umgang mit Stress haben.
Die persönliche Beratung bei einem Psychologen wird im Allgemeinen nicht von der Krankenkasse übernommen. Psychotherapien – wie oben beschrieben – werden von gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn die behandelnde Person eine Kassenzulassung hat. Es gibt allerdings eine Ausnahme: das Kostenerstattungsverfahren.
Gesetzliche Krankenkassen sind dazu verpflichtet, für ihre Versicherten grundsätzlich eine bedarfsgerechte, flächendeckende, zeit- und wohnortnahe Versorgung zu gewährleisten. Zu hohe Wartezeiten auf einen Therapieplatz oder zu große Entfernungen zur nächsten psychotherapeutischen Praxis ermöglichen es daher, sich die Kosten für die Behandlung in einer Privatpraxis erstatten zu lassen. Dazu ist es nötig, ein „Systemversagen“ nachzuweisen. Hierbei lehnen Gerichte Wartezeiten, die länger als sechs Wochen sind, meist als unzumutbar ab.
Der genaue Prozess sollte bei der Krankenkasse erfragt werden und in der Regel ist der Besuch einer psychotherapeutischen Sprechstunde eine Voraussetzung.
Wichtig: Der „Antrag auf Psychotherapie und Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V” muss immer von dir selbst und vor Behandlungsbeginn gestellt werden. Alle Kosten, die vor der Entscheidung der Krankenkasse entstanden sind, werden nicht übernommen. Sollte der Antrag abgelehnt werden, hast du noch die Chance Widerspruch einzulegen.
Erziehungs-, Ehe-, Lebens-, Sexualberatung bzw. Beratungen zu allgemeinen Lebensfragen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Ebenso Coaching, psychologische Beratungen oder Behandlungen bei Heilpraktiker:innen.
Bei der Bewilligung von Psychotherapien kommt es meist auf die zugrundeliegenden Diagnosen (und Lebenssituationen) an. Relevant ist auch, wann bzw. ob es vorausgegangene Behandlungen gibt.
Übrigens: Bei privaten Krankenversicherungen kommt es auf den Tarif an, welche Leistungen übernommen werden. Auch bei Präventionsprogrammen gelten hier häufig andere Regeln. Meist haben die privaten Krankenversicherungen eigene Programme.
Wer möchte, kann die Kosten natürlich auch selbst tragen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Manche Menschen möchten nicht, dass es einen Eintrag in ihrer (Kranken-)Akte gibt, andere wollen eine spezielle Behandlung. Während die Kosten einer Therapiestunde im Rahmen einer Kassenzulassung klar geregelt und in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) aufgelistet sind. Einzelgespräche (50 Minuten) kosten zwischen 92,50 Euro und 153 Euro (je nach Aufwand). Dabei werden diagnostische Leistung und Anträge separat abgerechnet.
Die Preise für Coachingstunden oder psychologische Beratungen sind nicht geregelt und können daher stark variieren. Ich würde auch mindestens mit 100 Euro (netto) bei Berufseinsteigern mit fundierter Ausbildung rechnen und finde 150 Euro (netto) bei Menschen mit Berufserfahrung einen guten Richtwert. Ab 200 Euro müssen es schon gute Gründe für den Aufpreis sein (spezielle Fachexpertise, hohe Nachfrage), wobei ich auch viele sehr bekannte Personen mit hohen Honoraren sehe, die nicht immer eine fundierte Ausbildung mitbringen. Da bin ich persönlich skeptisch und würde mir gut überlegen, ob es mir das wert ist. Wenn die Passung stimmt oder der Leidensdruck hoch ist, finde ich es immer hilfreich, mir die Frage zu stellen, ob das Geld gut investiert ist, denn psychische Gesundheit sollte uns viel wert sein und psychische Erkrankungen kosten uns und die Gesellschaft enorm viel – emotional und finanziell.
Absolut. Gerade psychologische Beratungen dienen dazu, uns in unserer psychischen Gesundheit und persönlichen Entwicklung zu unterstützen. Da wir hier selbst zahlen müssen, können wir „einfach so“ Kontakt aufnehmen. Wenn es um eine Psychotherapie geht, ist es etwas anders.
Leider nein, da psychologische Beratungen keine Kassenleistungen sind (Psychotherapien schon). Auch für die psychotherapeutische Sprechstunde braucht es keine Überweisung durch Hausärzt:innen. Gleichzeitig können sie eine gute erste Anlaufstelle sein. Hausärzt:innen sind oft gute Vertraute und können Ratschläge geben und/oder die nächsten Schritte begleiten. Viele Hausärzt:innen haben auch eine Liste von möglichen Anlaufstellen, die gezielt weiterhelfen können. Ein Nachteil dieses Weges kann allerdings sein, dass du wertvolle Zeit verlierst.
Wie es schneller gehen kann, erfährst du weiter unten.
Leider gibt es in unserer Gesellschaft immer noch ein paar Nachteile, die Psychotherapien mit sich bringen können. Neben der Stigmatisierung psychischer Erkrankungen, haben auch bestimmte Versicherungen eine Psychotherapie als Ausschlusskriterium. Möchtest du in eine private Krankenversicherung wechseln, ist es hilfreich, wenn du in den letzten fünf (bei einigen mittlerweile sogar zehn Jahren!) keine Psychotherapie gemacht hast. Auch Berufsunfähigkeitsversicherungen lehnen Menschen, die eine Psychotherapie gemacht haben, oft ab.
Es herrscht die landläufige Meinung, dass eine Verbeamtung nach einer Psychotherapie ausgeschlossen ist. Das ist pauschal nicht richtig. Vielmehr liegt seit 2013 liegt die Beweislast ganz beim Amtsarzt und dem Dienstherrn. Bei Ablehnung können Beamtenanwärter:innen ein Gegengutachten in Auftrag geben. Erst wenn dieses Gegengutachten die Dienstunfähigkeit zu 100% bescheinigt, darf der Dienstherr eine Verbeamtung ablehnen. Insbesondere bei Persönlichkeitsstörungen kommt es vor, dass Verbeamtungen versagt werden.
Das ist die wohl beliebteste Frage, wenn es um Psychotherapie geht. Im Video vergleiche ich das Ergattern eines hilfreichen Therapieplatzes mit einem Sechser im Lotto. Wenn das Leben uns hart trifft, kann es sich besonders frustrierend anfühlen, keine passende Hilfe zu bekommen, wenn wir uns dazu auf den Weg machen. Für viele ist der erste Schritt, nämlich der, sich für eine Psychotherapie zu entscheiden, auch der schwerste. Da ist es ärgerlich, wenn uns große Hürden begegnen. Darum gibt es hier ein paar Tipps, wie du möglichst schnell Unterstützung bekommst:
Wenn du in einer akuten Krise bist und keinen Ausweg siehst, wende dich am besten an die oben genannten Kontaktmöglichkeiten der Telefonseelsorge, stelle dich in der nächsten psychotherapeutischen Ambulanz vor oder wähle den Notruf über die 112.
Um schnell ein Erstgespräch zu bekommen, nutze die Terminservicestellen und kontaktiere Praxen direkt bzgl. der psychotherapeutischen Sprechstunde!
Die bundesweite Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung (rund um die Uhr unter der Telefonnummer 116 117 bzw. online auf https://www.eterminservice.de/terminservice) kann dir innerhalb von vier Wochen einen Termin bei Psychotherapeut:innen in deiner Nähe vermitteln.
Wenn du dich bereits wie oben angesprochen informiert hast, welche Psychotherapeut:innen in deiner Nähe zu dir passen könnten, kannst du parallel dort anfragen. Es lohnt sich, gleich bei mehreren Psychotherapeut:innen Termine zu machen. Zum einen stehen die Chancen dann besser, schnell einen Termin zu bekommen und zum anderen erleben wir oft erst im persönlichen Kontakt, ob die Chemie stimmt.
Seit 2019 das digitale Gesundheitsgesetz verabschiedet wurde, können digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) bzw. „Apps auf Rezept“ verschrieben werden. Im zugehörigen DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte werden zugelassene Programme gelistet. Sie können sowohl von Hausärzt:innen als auch von Psychotherapeut:innen verschrieben werden (benötigen allerdings eine entsprechende Diagnose). Ein großer Vorteil ist, dass die meisten Programme direkt gestartet werden können. In den Podcastfolgen von „Keine Panik – der Angst-Podcast“ berichten einige Patient:innen zudem davon, dass die virtuelle Angsttherapie Invirto ein Segen für ist, da ihre Angststörung sie so eingeschränkt habe, dass der Besuch einer Praxis unmöglich war.
Vorsicht: Wenn du diese Programme nutzen möchtest, um die Wartezeit auf eine Psychotherapie zu überbrücken, besprich am besten mit Behandler:innen bzw. deiner Krankenkasse, ob beides erstattet wird (und ratsam ist). Das gilt übrigens auch für (unsere) Präventionsprogramme. Mehreres gleichzeitig auszuprobieren kann kontraproduktiv sein und manchmal eben auch förderlich. Daher wurde kürzlich entschieden, dass bestimmte psychische Diagnosen keine Ausschlusskriterien mehr für Präventionsprogramme sein müssen. Dazu sollen Behandler:innen zu Rate gezogen werden. Das begrüßen wir sehr!
Was heißt krank genug? Kein Leiden, kein Gefühl ist zu nichtig. Es gibt immer Menschen, denen es vermeintlich schlechter geht. Ob und wann solche Vergleiche hilfreich sind, erfährst du in unserem Magazinbeitrag „Sozialer Vergleich in der Psychologie – die Theorie des sozialen Vergleichs“.
In unseren Augen lohnt es sich, wenn wir uns alle psychologische oder psychotherapeutische Unterstützung holen, vor allem in herausfordernden Zeiten.
Falls dich die Frage dennoch umtreibt, schaue auch bei unserem Magazinbeitrag „Bin ich verrückt? Oder anders gefragt: Bin ich normal?“ bzw. der zugehörigen Podcastfolge mit Dr. Anna Rehwinkel vorbei:
Wenn du dir jetzt direkt etwas Gutes tun möchtest, dann schau am besten bei unseren Angeboten für 0€ vorbei. Vom Stresstest bis zum Selbstwert-Booster ist sicher etwas Passendes dabei.
Alles Gute für dich. Du bist nicht allein.